
Herrschaften, bis Mitte des 18. Jahrhunderts ausschließlich in Schlesien (6) und in der Lausitz (4) gelegen, die ihren - adeligen - Besitzern bestimmte Sonderrechte gegenüber †œnormalen†` Grundherrschaften verschafften: In Schlesien war damit u.a. eine Kuriatstimme auf den Fürstentagen verbunden, die Edelleute auf ihrem Gebiet waren Vasalle...
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/S/Standesherrschaften__freie/standesherrs
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